Kinder und Jugendliche im Festzelt

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Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Aufenthalt in Bierzelten und Biergärten ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten nicht gestattet.

Nach 20.00 Uhr dürfen sich keine Kinder unter 6 Jahren im Bierzelt aufhalten, auch nicht wenn sie sich in Begleitung ihrer Eltern, einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person befinden.

Alkoholische Getränke dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben, noch darf der Verzehr gestattet werden, auch nicht wenn sie von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden.